Inmitten einer nach innen gewachsenen Siedlung liegt das hier vorgestellte Einfamilienhaus auf dem letzten offen gelassenen Baufeld. Der trapezförmige Grundstückszuschnitt ist hierbei eine rein geometrische Restform aus den Zuschnitten der es umgebenden Grundstücke. Neben dieser sehr anspruchsvollen Fragestellung einer zu entwickelnden Gebäudegeometrie ist die unmittelbare Bebauung des Bestandes in ihrem heterogenen Erscheinungsbild zwischen Bungalow und Steildachhaus ein weiterer, wesentlicher Entwurfsparameter.
Drei unterschiedlich gestaltete Gebäudeteile, den Bedingungen des Ortes und den baurechtlichen Anforderungen folgend, strecken sich von einer gemeinsamen Mitte in ihrer fingerartigen Figur hin zu den Rändern des Grundstücks. Die so aufgespannten Zwischenräume dienen in dem einen Bereich allen Funktionen des Ankommens, vom Zutritt ins Haus bis hin zur Zufahrt in die Garage, und in dem anderen, einem deutlich geschlosseneren Außenraum, dem des Verweilens als eine Art »innerer Hof«. Die drei Gebäudeteile entsprechen dabei in ihrer unterschiedlichen Form den wesentlichen Gestaltungselementen der sie umgebenden Bebauung; der Garagenkörper mit sein Flachdach, der Hauptwohnteil samt Elternbereich mit 30 Grad Dachneigung gesattelt und der eingeschossige Kindertrakt in seiner keilförmigen Figur. Dieser heterogene und komplexe Ausdruck des Hauses wird durch die Homogenität, den begrenzten Einsatz des Materials und der konzentrierten und zurückhaltenden Fassadengestaltung in ein spannungsvolles, jedoch stilles Gleichgewicht gesetzt.
Klaus Meier, Dipl.-Ing. Architekt, Marderweg 8 a, 33335 Gütersloh, Telefon (0172) 4993332, weitere Infos unter www.klausmeier.eu
Gestaltungsbeirat Gütersloh, Michael Knostmann, Berliner Straße&
#8239;70, Telefon (05241) 822-726, www.guetersloh.de